Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Die Tierpension bestätigt, dass eine Tierpensions-Haftpflicht-Versicherung besteht.
  • Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Tierpension bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.
  • Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).
  • Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht (Kopie als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.
  • Der Tierhalter haftet für alle Schäden an Dritten, die sein Hund verursacht (§ 833 BGB). Soweit Dritte die Tierpension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Tierhalter im Innenverhältnis die Tierpension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der Tierpension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Der Tierhalter ermächtigt die Tierpension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Tierpension, soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten.
  • Ebenso haftet der Tierhalter uneingeschränkt für Schäden an oder in der Tierpension, es sei denn ein erwiesenes Eigenverschulden der Tierpension oder eines Erfüllungsgehilfen sei ursächlich für den eingetretenen Schaden (§ 833 und § 834 BGB). Die Tierpension ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung des Tierhalters verweisen zu lassen.
  • Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes. Die Tierpension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in der Tierpension verbringt, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Tierpension oder der Erfüllungsgehilfen, die insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder der Erfüllungsgehilfen haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Tierpension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht unmittelbare Schäden und Kosten.
  • Der Tierhalter erklärt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt werden. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Des infektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde.
  • Der Tierhalter erklärt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut hat.
  • Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für Menschen darstellt.
  • Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
  • Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens nach acht Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten den Hund zu vermitteln. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
  • Die Tierpension betreut die Tiere nicht in Zwingern, sondern im Haus, insofern handelt es sich um eine Rudelhaltung. Dem Hundehalter sind die Risiken der offenen Rudelhaltung bekannt und erklärt sich mit diesen einverstanden.
  • Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.
  • Bei der Abgabe des Hundes kann eine Anzahlung erfolgen. Der Restbetrag ist bei der Abholung des Hundes zu bezahlen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen bei Abholung des Hundes beglichen werden.
  • Der Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Bei Vertragsrücktritt des Tierhalters bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 20 % zu entrichten, für den Zeitraum von weniger als 14 Tagen betragen die Stornokosten 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  • Die Tierpension behält sich vor, läufige Hündinnen sowie unkastrierte Rüden im Bedarfsfall gegebenenfalls abzuweisen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Tierpension vom Vertrag zurücktreten.
  • Hustende Hunde werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die Tierpension vom Vertrag sowohl am Abgabetag, als auch bei nachträglicher Feststellung, sofort vom Vertrag zurücktreten, da ein Zwingerhusten nicht ausgeschlossen werden kann. Der Tierhalter hat das Tier unverzüglich abzuholen, oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
  • Die Tierpension behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen die Unterbringung eines Tieres zu verweigern, insbesondere wenn es sich um Hunde der 1. oder 2. Kategorie handelt. Informationen zu diesen Rassen erhalten Sie hier!
  • Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind Bestandteil dieses Vertrages.
  • Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
  • Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, die während dessen Aufenthaltes erstellt wurden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
  • Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden AGB’s erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
  • Gerichtsstand ist Altkirch/FR

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