Einreisebestimmungen mit Hund in Frankreich

Bei der Einreise wird ein EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung benötigt, sowie eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt). Im Impfpass muss angegeben sein, wann die Auffrischungsimpfung notwendig ist (je nach Impfstoff).

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen:
Frankreich unterscheidet bei seinen Vorschriften, was die Einreise “gefährlicher” Hunderassen betrifft, in zweierlei Kategorien.

  • Hunde der 1. Kategorie:
    Frankreich untersagt die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie.
  • Hunde der 2. Kategorie:
    Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Will man sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, wird empfohlen, sich beim Rathaus vor Ort zu erkundigen.
  • Übrigens: Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Empfohlen wird aber das Tragen eines Maulkorbes und dass die Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden.
  • Unser Tipp: Bei der Einfuhr von Hunden, die diesen Kategorien ähneln, ist wirklich Vorsicht angebracht. Im Zweifelsfall unbedingt eine Bescheinigung (detailliert und verständlich für die französischen Behörden) eines Tierarztes dabei haben, die bestätigt, dass der Hund nicht einer dieser Kategorien angehört. Denn ohne diese Bescheinigung oder im Fall einer nicht wahrheitsgemäßen Bescheinigung muss man mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen ‐ dies kann u.U. sogar zur Beschlagnahmung des Hundes führen. Wenn man oder der Tierarzt nicht sicher ist, ob der Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir, ihn lieber nicht nach Frankreich mitzunehmen.
  • Bitte beachten Sie: Alle Einreisebestimmungen werden von uns so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrollieren Sie bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (Online) die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft, um ganz sicher zugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.

© Copyright 2023 Dog&Dream - All Rights Reserved - Impressum - AGBs - Sie finden uns auch auf: Tier-Inserate.ch